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Unsere Führerscheinklassen

Unsere Führerschein-
klassen

AM

Es dürfen alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt und deren Hubraum auf 50 ccm begrenzt ist. Die Nutzleistung beläuft sich auf 4 kW. Klassischerweise sind damit Moped und Roller gemeint.

A1

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen.

A2

Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) sowie einem maximalen Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von 0,2 kW pro Kilogramm.

A

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem darfst du Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

AM

Es dürfen alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt und deren Hubraum auf 50 ccm begrenzt ist. Die Nutzleistung beläuft sich auf 4 kW. Klassischerweise sind damit Moped und Roller gemeint.

A1

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen.

A2

Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) sowie einem maximalen Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von 0,2 kW pro Kilogramm.

A

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem darfst du Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

B196

Krafträder bis 125 cm Hubraum, einer Motorleistung von max. 11 kW, max. 0,1kW/kg. Die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig.

B

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Mit dem B-Führerschein einher geht die Berechtigung, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren.

B197

Beim Erwerb der Klasse B (Neuregelung B197) absolviert der Fahrschüler die Ausbildung auf Automatikfahrzeugen und erhält die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltung fahren zu dürfen. Dies sind zusätzliche 10 Ausbildungseinheiten auf Schaltfahrzeugen, welche aber in die Ausbildung integriert werden.

BE

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg mit einem Anhänger oder Sattelanhänger geführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht überseigt.

B196

Krafträder bis 125 cm Hubraum, einer Motorleistung von max. 11 kW, max. 0,1kW/kg. Die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig.

B

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Mit dem B-Führerschein einher geht die Berechtigung, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren.

B197

Beim Erwerb der Klasse B (Neuregelung B197) absolviert der Fahrschüler die Ausbildung auf Automatikfahrzeugen und erhält die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltung fahren zu dürfen. Dies sind zusätzliche 10 Ausbildungseinheiten auf Schaltfahrzeugen, welche aber in die Ausbildung integriert werden.

BE

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg mit einem Anhänger oder Sattelanhänger geführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht überseigt.

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